PERSONALAUSWAHL UND FÜHRUNGSZEUGNISSE
Personalauswahl und Führungszeugnisse
Wer kann bei uns aktiv sein?
Hauptamtlich Mitarbeitende, aber auch ehrenamtliche Entscheidungsträger tragen Verantwortung dafür, welche Personen in den Pfarreien und kirchlichen Einrichtungen aktiv sind. Vor Beginn der Aufnahme einer Tätigkeit ist die persönliche Eignung einer Person zu überprüfen. In Bewerbungsgesprächen, Erstgesprächen mit Ehrenamtlichen und in der Personalbegleitung greifen die Verantwortlichen das Thema sexualisierte Gewalt offensiv auf und informieren über die geltenden Regeln und Vereinbarungen zur Prävention.
Was ist zu tun?
- Thema Prävention in Bewerbungsgesprächen oder Erstgesprächen mit Ehrenamtlichen ansprechen
- Einführung der verpflichtenden Auflagen: erweitertes Führungszeugnis, Selbstauskunftserklärung, unterschriebener Verhaltenskodex, Teilnahme an der Präventionsschulungen
FAQ zum Erweiterten Führungszeugnis (EFZ)
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Warum wird ein erweitertes Führungszeugnis (EFZ) angefordert?
Die Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses dient dazu, dass Personen, die wegen sexualisierter Gewalt vorbestraft sind, nicht dienstlich oder ehrenamtlich zur Arbeit mit Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zum Einsatz kommen können.
Wird ein EFZ für eine ehrenamtliche Tätigkeit oder während eines bestehenden kirchlichen Dienstverhältnisses angefordert, dient dies ausschließlich der Prävention gegen sexualisierte Gewalt. Daher wird bei Einsichtnahme in das EFZ nur geprüft, ob Verurteilungen wegen Straftaten mit Bezug zu sexualisierter Gewalt eingetragen sind (sog. relevante Eintragungen, vgl. § 4 Abs. 3 Satz 2 AAD PrävO i.V.m. § 72a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII).
Wird ein EFZ hingegen im Rahmen einer Bewerbung für eine Beschäftigung bei einem kirchlichen Dienstgeber angefordert, ist der Zweck der Einsichtnahme umfassender: Es soll generell festgestellt werden, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber sich bisher straffrei geführt hat oder ob – ggf. welche – Vorstrafen vorliegen. Die Prüfung findet durch die für die Personalentscheidung zuständige Stelle statt, nicht durch eine unabhängige Prüfperson. Für die Entscheidung über die Einstellung sind alle Eintragungen verwertbar, nicht nur etwaige Sexualdelikte. -
Wer muss ein EFZ vorlegen?
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Wann muss ein EFZ vorgelegt werden?
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Wer trägt die Kosten (13,-€) für die Beantragung eines EFZ?
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Wer muss wann erneut ein EFZ vorlegen?
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Von wem wird das erweiterte Führungszeugnis geprüft?
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Verfahren bei Vorlage des EFZ im Rahmen einer Bewerbung
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Verfahren im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit
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Verfahren bei Neuvorlage