AUFARBEITEN
FAQ - Fragen und Antworten
Grundlagen der Aufarbeitung
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Was bedeutet „Aufarbeitung" im Bistum Fulda?
Im engeren Sinn bezeichnet „Aufarbeitung“ die Arbeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Fulda. Diese Kommission untersucht seit 2021 systematisch Fälle sexualisierter Gewalt sowie den Umgang kirchlicher Verantwortungsträger damit – von 1945 bis heute.
Darüber hinaus meint Aufarbeitung auch einen umfassenderen Prozess: die Auseinandersetzung mit Schuld und Versagen der Institution Kirche und ihrer Verantwortungsträger, die Anerkennung des Leids der Betroffenen, und die Verpflichtung zu konkreten Veränderungen – zum Beispiel mehr Präventionsarbeit, professionelle Interventionsarbeit bei akuten Fällen sexualisierter Gewalt. Beide Aspekte gehören untrennbar zusammen.
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Warum ist Aufarbeitung notwendig?
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Was ist das Ziel der Aufarbeitung?
Die Unabhängige Kommission und ihr Bericht
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Gibt es im Bistum Fulda eine unabhängige Aufarbeitungskommission?
Ja. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Fulda bestand seit September 2021 und arbeitete bis September 2025. Sie war und arbeitete völlig unabhängig von der Bistumsleitung. Sie folgte bundesweit einheitlichen Standards und war multiprofessionell besetzt. Nach der Übergabe des Berichts an den Bischof, und der intensiven Lektüre, hat sich die Bistumsleitung vor der Sommerpause 2025 zu einer Klausur mit der Kommission getroffen, um Erkenntnisse und Empfehlungen noch besser zu verstehen.
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Wie ist die Kommission zusammengesetzt?
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Wie arbeitet die Kommission?
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Welche Rolle spielen Betroffene in der Kommission?
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Gibt es einen Abschlussbericht der Kommission?
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Wann und wie äußert sich das Bistum zum Abschlussbericht der Kommission?
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Wo kann ich den Bericht einsehen?
Zahlen und Fakten
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Wie viele Fälle wurden untersucht?
Die Kommission hat alle bekannten und neu gemeldeten Fälle sexualisierter Gewalt im Bistum Fulda seit 1945 untersucht. Die genaue Zahl ist dem Abschlussbericht zu entnehmen.
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Wie viele Betroffene sind bekannt?
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Wie viele Beschuldigte gibt es?
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Was wurde im Rahmen der MHG-Studie im Bistum Fulda untersucht?
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Welchen Zeitraum umfasst die Untersuchung der Kommission?
Verantwortung und Konsequenzen
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Wie übernimmt das Bistum Verantwortung?
Das Bistum Fulda erkennt das Leid der Betroffenen an und stellt sich dem institutionellen Versagen der Vergangenheit. Aufarbeitung geschieht aus Respekt vor den Betroffenen. Das Bistum verpflichtet sich zu einer transparenten Auseinandersetzung mit den Ergebnissen und wird daraus konkrete Konsequenzen ziehen.
Bischof Dr. Michael Gerber hat direkt nach der Übergabe des Berichtes durch die Kommission um Entschuldigung gebeten – vor allem bei den Betroffenen, aber auchbei allen, die ihr Vertrauen in das Bistum verloren haben. Er betonte, dass eine solche Bitte allein nicht ausreicht. Das Bistum wird weiterhin daran arbeiten, Vertrauen zurückzugewinnen – durch Transparenz, Konsequenz und konkrete Veränderungen. Die Empfehlungen der Kommission werden sorgfältig geprüft und bewertet.
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Welche Konsequenzen gibt es für Verantwortliche?
Unterstützung für Betroffene
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An wen können sich Betroffene wenden?
Wenn Sie einen Verdacht haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Interventionsbeauftragte des Bistums Fulda:
E-Mail: intervention@bistum-fulda.de
Telefon: 0661 / 87-475 -
Weitere Kontaktmöglichkeiten
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Welche Unterstützung erhalten Betroffene?
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Gibt es finanzielle Anerkennungsleistungen?
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Wie hoch sind die Leistungen, die bisher ausgezahlt wurden?
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Wie wird sichergestellt, dass Betroffene ernst genommen werden?
Prävention und Intervention
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Welche Maßnahmen zur Prävention gibt es im Bistum Fulda?
Das Bistum Fulda hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um sexualisierte Gewalt zu verhindern. Ziel ist es, sichere Räume zu schaffen – für Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene. Dazu gehören zum Beispiel:
- die Entwicklung und Umsetzung von institutionellen Schutzkonzepten in Gemeinden, Einrichtungen und Verbänden,
- verpflichtende Schulungen für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen,
- die Vorlage erweiterter Führungszeugnisse,
- die Arbeit einer Präventionsbeauftragten mit eigener Fachstelle,
- regelmäßige Veranstaltungen wie zuletzt der „Fachtag Prävention“
- sowie öffentlichkeitswirksame Formate wie die Wanderausstellung „Mitten unter uns“.
- Weitere Informationen finden Sie unter: www.hinsehen-handeln-bistum-fulda.de
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Wie wird sichergestellt, dass Verdachtsfälle gemeldet werden?
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Was tun bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt?
Transparenz und Kommunikation
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Warum begann die Aufarbeitung erst 2021?
Die Aufarbeitung im Bistum Fulda begann, nachdem im Jahr 2020 bundesweit verbindliche Standards für unabhängige Aufarbeitungskommissionen verabschiedet wurden. Erst danach konnte die Kommission zusammengesetzt und konstituiert werden.
Besonders wichtig war die Beteiligung von Betroffenen – diese brauchte Zeit und Vertrauen. Das Bistum hat bewusst Raum gelassen, bis sich Betroffene zur Mitarbeit bereit erklärten.
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Wie informiert das Bistum über die Aufarbeitung?
Kontakt und Beteiligung
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An wen kann ich mich wenden, wenn ich selbst betroffen bin oder Hinweise habe?
Sie können sich jederzeit an folgende Stellen wenden:
- Die Hotline zur Aufarbeitung ist unter der Nummer 0661 / 87-888 erreichbar.
- Besetzungszeiten: Dienstag, 18. Juni bis Mittwoch, 2. Juli 2025
- Montag bis Donnerstag: 8:00–16:00 Uhr
- Freitag: 8:00–12:00 Uhr
- An Wochenenden und Feiertagen ist die Hotline nicht besetzt.
E-Mail: hinsehen-handeln@bistum-fulda.de
- Weitere Informationen und Kontakte: www.hinsehen-handeln-bistum-fulda.de
- Informationen zur Kommission: www.nur-mit-mut.de
Im Bistum Fulda gibt es:
- eine unabhängige Ansprechperson, die in keinem Dienstverhältnis zur Diözese steht,
- eine Interventionsbeauftragte, die Hinweise entgegennimmt und Verfahren koordiniert,
- Präventionsbeauftragte entwickeln zudem Schutzkonzepte und führen Schulungen durch.
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Ihre Perspektive ist wichtig – für die Aufarbeitung und für die Zukunft.