SCHUTZKONZEPT

Institutionelles Schutzkonzept

Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vor sexualisierter Gewalt ist eine zentrale Aufgabe kirchlicher Arbeit. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind alle kirchlichen Rechtsträger gemäß der Präventionsordnung (PrävO) verpflichtet, ein institutionelles Schutzkonzept zu entwickeln und umzusetzen. Dieses dient dazu, Risiken zu erkennen, präventive Maßnahmen verbindlich festzulegen und im Verdachts- oder Krisenfall handlungsfähig zu sein.

 

Ein institutionelles Schutzkonzept versteht sich dabei nicht als einmaliges Dokument, sondern als kontinuierlicher Prozess, der die Haltung und Kultur einer Einrichtung nachhaltig prägt. Ziel ist es, sichere Räume zu schaffen, in denen Menschen vor Grenzverletzungen bewahrt und in ihrer Würde geachtet werden. Gleichzeitig stärkt es Mitarbeitende in ihrer Verantwortung und Handlungssicherheit im Umgang mit Nähe und Distanz.

 

Durch klare Regeln, transparente Verfahren sowie regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung leistet das Schutzkonzept einen wesentlichen Beitrag zur Prävention sexualisierter Gewalt und zur Förderung einer achtsamen und respektvollen Gemeinschaft.

Ansprechperson

Lea Dreymann

Referentin für Prävention und Aufarbeitung

Paulustor 5, 36037 Fulda

0661-87 519

praevention@bistum-fulda.de