AUFARBEITUNG
Aufarbeitung
Die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch innerhalb kirchlicher Strukturen ist eine zentrale Aufgabe des Bistums Fulda. Sie dient der Anerkennung des erlittenen Leids, der Übernahme institutioneller Verantwortung und der Schaffung einer Kultur, die sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch konsequent verhindert. Mit der Veröffentlichung des Abschlussberichts wurde ein zentraler Meilenstein erreicht. Die Erkenntnisse sind schmerzhaft, aber notwendig, um Verantwortung zu übernehmen und die Zukunft aktiv zu gestalten. Dieses Konzept führt die Ergebnisse des Abschlussberichtes weiter und beschreibt die Grundsätze, Handlungsfelder und Maßnahmen, die das Bistum Fulda zur Aufarbeitung umsetzt.
Die Aufarbeitung erfolgt dabei aus einer inneren Überzeugung, nicht aufgrund äußerer Erwartungen. „Wenn wir als Kirche uns der Aufarbeitung nur wegen des gesellschaftlichen Drucks stellen würden, wäre dies zu wenig“, so Bischof Gerber. „Das geschieht vielmehr aus unserem eigenen Selbstverständnis heraus – aus Respekt vor den Betroffenen und im Bewusstsein unserer Verantwortung.“
Grundsätzlich lassen sich drei Arten der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs unterscheiden, wobei die Grenzen zwischen ihnen fließend sind und sich die Ansätze teilweise überschneiden:
1. Persönliche oder individuelle Aufarbeitung
Hier steht die betroffene Person im Mittelpunkt. Es geht darum, wie sie das Erlebte verarbeitet und Wege findet, damit umzugehen. Dies kann Gespräche über das erfahrene Unrecht beinhalten – sei es im privaten Kreis, öffentlich oder im Rahmen einer therapeutischen Begleitung. Auch finanzielle Anerkennungen, zählen zur individuellen Auseinandersetzung mit dem Geschehen. Der Übergang zwischen Intervention und persönlicher Aufarbeitung ist fließend. Im Bistum Fulda zählt die persönliche Aufarbeitung laut Interventionsordnung mit zum Bereich der Intervention.
2. Institutionelle Aufarbeitung
Dieser Ansatz bezieht sich auf Organisationen wie das Bistum Fulda, in denen Missbrauch stattgefunden hat. Ziel ist es, strukturelle Bedingungen zu analysieren, die Missbrauch begünstigt haben könnten. Dabei wird auch untersucht, wie die Institution mit den Betroffenen sowie mit den Täterinnen und Tätern umgegangen ist und wie häufig solche Vorfälle aufgetreten sind.
3. Gesellschaftliche Aufarbeitung
Bei der gesellschaftlichen Aufarbeitung steht die öffentliche Auseinandersetzung mit sexueller Gewalt im Vordergrund. Es geht darum, das Thema stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken und ein besseres Verständnis für die Situation von Betroffenen zu schaffen. Dabei spielt die katholische Kirche eine besondere Rolle, da ihre institutionellen Strukturen und ihr Umgang mit Missbrauchsfällen maßgeblich die öffentliche Debatte prägen. Darüber hinaus soll dieser Prozess dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Hilfe und Therapie zu verbessern.
Leitprinzipien
Die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Fulda orientiert sich an den Grundsätzen der Deutschen Bischofskonferenz[1], wurden aber um weitere Perspektiven erweitert.
Betroffenenorientierung
Ohne die institutionalisierte Beteiligung von Betroffenen ist eine echte Aufarbeitung nicht möglich. Ihre Perspektiven sind entscheidend, um die Dimension des Unrechts zu verstehen und angemessene Konsequenzen zu ziehen.
Verantwortungsübernahme: Die kirchliche Leitung und die verantwortlichen Strukturen müssen ihre Rolle im Geschehen und im Umgang mit Missbrauch klar anerkennen. Dies bedeutet, Fehler einzugestehen und aktiv Maßnahmen zur Wiedergutmachung und Veränderung einzuleiten.
Transparenz
Der gesamte Prozess sowie die Ergebnisse müssen öffentlich nachvollziehbar sein. Eine wirksame Aufarbeitung setzt umfassende Aufklärung voraus: Die zugrunde liegenden Taten müssen vollständig offengelegt werden, wobei der Schutz personenbezogener Daten und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten jederzeit gewährleistet sind, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu schaffen.
Kulturwandel: Ziel ist eine nachhaltige Veränderung im Umgang mit Macht, Sexualität und Verantwortung. Strukturen und Haltungen, die Missbrauch begünstigen, müssen überwunden werden, um eine Kultur der Offenheit und Achtsamkeit zu schaffen.
Erinnerungskultur
Das Geschehene darf nicht verdrängt werden. Eine bewusste Erinnerungskultur trägt dazu bei, das Unrecht sichtbar zu halten, Betroffenen Würde zu geben und zukünftige Generationen zu sensibilisieren.
Unabhängigkeit
Die Referent:innen für Aufarbeitung sind beim Bistum angestellt und daher nicht vollständig unabhängig. Dennoch wird die Unabhängigkeit durch die Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission und deren Bericht gewährleistet, der als zentrale Grundlage für die Aufarbeitung dient. Externe Expertise und unabhängige Strukturen sind entscheidend, um Glaubwürdigkeit und Objektivität sicherzustellen. Weiterhin geschieht dies durch die Beteiligung von unabhängigen Betroffenen, die die blinden Flecken des Bistums immer wieder ansprechen.
Darüber hinaus muss das Unrecht auf zwei Ebenen betrachtet werden. Einerseits die unmittelbaren Taten der Täterinnen und Täter. Andererseits der institutionelle Umgang damit, der häufig durch Vertuschung, Ignoranz oder Mitverantwortung geprägt war.
Die Umsetzung dieser Standards liegt in der Verantwortung des jeweiligen Ortsordinarius, der für die Einrichtung und Steuerung der Strukturen verantwortlich ist.
[1] Vgl. Deutsche Bischofskonferenz (DBK). (2020). Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Deutschland. Abgerufen am 4.12.2025 https://www.dbk.de/themen/sexualisierte-gewalt-und-praevention/forschung-und-aufarbeitung
Ansprechpersonen
N.N.
Referent:in für Aufarbeitung
Lea Dreymann
Referentin für Prävention und Aufarbeitung