PARTIZIPATION

Partizipation

Wer sollte gefragt und einbezogen werden?

Kinder und Jugendliche werden durch altersangemessene Beteiligungsformen bei der Entwicklung des Schutzkonzeptes einbezogen. Dadurch wird ihnen der Zugang zu ihren Rechten erleichtert. Die systematische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, stärkt deren Position und verringert das Machtgefälle zwischen ihnen und den Mitarbeitenden in der Pfarrei.

Was ist zu tun?

  • Altersangemessene Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Erarbeitung des institutionellen Schutzkonzeptes.