HILFE UND BERATUNG BEI SEXUALISIERTER GEWALT
Anerkennung des Leids
Die deutsche Bischofskonferenz und die Ordensobernkonferenz haben die materiellen Leistungen der katholischen Kirche in Anerkennung des Leids geregelt. Hier finden Sie alle Unterlagen sowie Hinweise zu den materiellen Leistungen und Therapiemöglichkeiten.
Kontakte und Ansprechpersonen
Externe Ansprechperson für Betroffene
Frau Alev Abacilar
Interventions-beauftragte
Tatjana Junker
Onlineplattform
Beratungstelefon 0800 0005640, Beratung auch online ... für Menschen, die in der Kirche von sexualisierter Gewalt betroffen waren oder sind.
Neues Verfahren zur Anerkennung des Leids
Die Sitzung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz am 24. November 2020 hat die Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids abgeschlossen. Hierdurch wird, entsprechend der Empfehlungen der MHG-Studie, für Betroffene sexuellen Missbrauchs ein einheitliches, transparentes und unabhängigeres Verfahren zur Anerkennung des Leids in den deutschen Diözesen etabliert.
Zukünftig werden die Zahlungen an Betroffene durch ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium festgelegt, das auch die direkte Auszahlung der Leistungen anordnet. Zudem werden durch die Diözesen Kosten für Therapie und Paarberatung übernommen. Das Verfahren wird zum 1. Januar 2021 starten. Näheres hierzu unter:
dbk.de/themen/sexueller-missbrauch/informationen-fuer-betroffene
Missbrauch Geistlicher Autorität
Die deutsche Bischofskonferenz und die Ordensobernkonferenz haben die materiellen Leistungen der katholischen Kirche in Anerkennung des Leids geregelt. Hier finden Sie alle Unterlagen sowie Hinweise zu den materiellen Leistungen und Therapiemöglichkeiten.