HILFE UND BERATUNG BEI SEXUALISIERTER GEWALT

Anerkennung des Leids

Die deutsche Bischofskonferenz und die Ordensobernkonferenz haben die materiellen Leistungen der katholischen Kirche in Anerkennung des Leids geregelt. Hier finden Sie alle Unterlagen sowie Hinweise zu den materiellen Leistungen und Therapiemöglichkeiten.

Kontakte und Ansprechpersonen

Externe Ansprechperson für Betroffene

Frau Alev Abacilar

Interventions-beauftragte

Tatjana Junker

Paulustor 5
36037 Fulda

0661/87-475

tatjana.junker@bistum-fulda.de

Onlineplattform 

Beratungstelefon 0800 0005640, Beratung auch online ... für Menschen, die in der Kirche von sexualisierter Gewalt betroffen waren oder sind.

 

 

 www.hilfe-nach-missbrauch.de

Neues Verfahren zur Anerkennung des Leids

Die Sitzung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz am 24. November 2020 hat die Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids abgeschlossen. Hierdurch wird, entsprechend der Empfehlungen der MHG-Studie, für Betroffene sexuellen Missbrauchs ein einheitliches, transparentes und unabhängigeres Verfahren zur Anerkennung des Leids in den deutschen Diözesen etabliert.

 

Zukünftig werden die Zahlungen an Betroffene durch ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium festgelegt, das auch die direkte Auszahlung der Leistungen anordnet. Zudem werden durch die Diözesen Kosten für Therapie und Paarberatung übernommen. Das Verfahren wird zum 1. Januar 2021 starten. Näheres hierzu unter:


dbk.de/themen/sexueller-missbrauch/informationen-fuer-betroffene

Missbrauch Geistlicher Autorität

Die deutsche Bischofskonferenz und die Ordensobernkonferenz haben die materiellen Leistungen der katholischen Kirche in Anerkennung des Leids geregelt. Hier finden Sie alle Unterlagen sowie Hinweise zu den materiellen Leistungen und Therapiemöglichkeiten.