Intervention - Sexualisierte Gewalt

Anerkennung des Leids

Die deutsche Bischofskonferenz und die Ordensobernkonferenz haben die materiellen Leistungen der katholischen Kirche in Anerkennung des Leids geregelt. Hier finden Sie alle Unterlagen sowie Hinweise zu den materiellen Leistungen und Therapiemöglichkeiten.

Neues Verfahren zur Anerkennung des Leids

Die Sitzung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz am 24. November 2020 hat die Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids abgeschlossen. Hierdurch wird, entsprechend der Empfehlungen der MHG-Studie, für Betroffene sexuellen Missbrauchs ein einheitliches, transparentes und unabhängigeres Verfahren zur Anerkennung des Leids in den deutschen Diözesen etabliert.

 

Zukünftig werden die Zahlungen an Betroffene durch ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium festgelegt, das auch die direkte Auszahlung der Leistungen anordnet. Zudem werden durch die Diözesen Kosten für Therapie und Paarberatung übernommen. Das Verfahren wird zum 1. Januar 2021 starten. Näheres hierzu unter:


dbk.de/themen/sexueller-missbrauch/informationen-fuer-betroffene

Beraterstab

Leitung des Beraterstabs

Tatjana

Junker

Interventionsbeauftragte

 

Mitglieder

 

Alev

Abacilar

Qualifikation


Klaus

Glas

Qualifikation

 

Dr. Wolfgnag Hartmann

Qualifikation

 

Andrea

Koob

Qualifikation

 

Joachim

Unger

Qualifikation

 

 

Onlineplattform 

Beratungstelefon 0800 0005640, Beratung auch online ... für Menschen, die in der Kirche von sexualisierter Gewalt betroffen waren oder sind.

 

 

 www.hilfe-nach-missbrauch.de

Kontakt

Tatjana Junker

Interventionsbeauftragte

 

 

 Paulustor 5, 36037 Fulda

 0661-87 475

 intervention@bistum-fulda.de

Frau Alev Abacilar

Externe Ansprechperson für Betroffene

 

 0170-3216680

 alev.abacilar.extern@bistum-fulda.de